Kabinett, Spätlese, Auslese: Was steckt hinter diesen
Begriffen?
Für viele Weinfreunde ist die Güteklasse eines Weines die
wichtigste der gesetzlich vorgeschriebenen Angaben auf einem Weinetikett. In
kaum einem anderen Land gibt es eine so große Differenzierung bei den
Weinqualitäten, wie in Deutschland.
Man unterscheidet folgende Güteklassen:
Qualitätswein ist die größte Gruppe deutscher Weine. Qualitätsweine müssen zu
100% aus einem der 13 deutschen Anbaugebiete stammen und die amtliche
Qualitätsweinprüfung bestanden haben, die eine sensorische und analytische
Kontrolle des Weins beinhaltet. Für jeden Qualitätswein sind, unterschiedlich
nach Rebsorte und Anbaugebiet, untere Grenzwerte beim natürlichen Alkoholgehalt
festgelegt. Das sogenannte Mindestmostgewicht liegt je nach Gebiet zwischen 50
und 72 Grad Oechsle. Qualitätsweine dürfen ebenso wie Landweine oder „Deutscher
Wein“ vor der Gärung mit einer gesetzlich begrenzten Menge an Zucker
angereichert (chaptalisiert) werden, um den Alkoholgehalt des Weines etwas zu
erhöhen.
Für Prädikatsweine gelten die höchsten Qualitätsanforderungen hinsichtlich der
Reife, Harmonie und Eleganz. Bei diesen Weinen darf keine Anreicherung erfolgen.
Es gibt sechs verschiedene Prädikate, wiederum mit unterschiedlichen
Mindestmostgewichten je nach Rebsorte und Anbaugebiet. Dabei gelten in
südlicheren Anbaugebieten meist höhere Anforderungen. Dies sind die Prädikate in
aufsteigender Reihenfolge:
Kabinett: feine, leichte Weine aus reifen Trauben
mit geringem Alkoholgehalt
Spätlese: reife, elegante Weine mit feiner Frucht, die etwas
später geerntet werden
Auslese: edle Weine aus vollreifen Trauben, unreife Beeren werden
ausgesondert.
Beerenauslese: volle fruchtige Weine aus überreifen, edelfaulen
Beeren
Trockenbeerenauslese: aus rosinenartig eingeschrumpften,
edelfaulen Beeren ist die Trockenbeerenauslese die Spitze der Qualitätspyramide,
süß und honigartig hat sie eine extreme Alterungsfähigkeit von Jahrzehnten.
Solche Weine können nicht in jedem Weinjahrgang geerntet werden.
Eiswein: aus Trauben, die in gefrorenem Zustand unter minus 7 Grad
Celsius gelesen und gefroren gekeltert werden, so dass nur das Frucht-Konzentrat
ausgepresst wird. Das Mindestmostgewicht entspricht dem einer Beerenauslese.
Seit dem Jahrgang 2000 dürfen Weine auch mit den Begriffen Classic und
Selection bezeichnet werden. Der Begriff "Classic" signalisiert, dass es sich
um einen Wein aus einer klassischen, gebietstypischen Rebsorte handelt, der
einem gehobenen Qualitätsanspruch genügt, gehaltvoll, kräftig, aromatisch und
trocken schmeckt. Das Mindestmostgewicht liegt 1 % vol. über dem
Mindestmostgewicht der jeweiligen Rebsorte, der Gesamtalkoholgehalt bei mind.
12,0 % vol. (Ausnahme: Mosel mind. 11,5 % vol.). Der Restzucker beträgt max. 15
g/l. Die trockene Spitzenklasse der deutschen Weine wird durch den Begriff
"Selection" sowie „Erstes Gewächs“ (Rheingau) gekennzeichnet. Ausgewählte
Standorte, geringer Ertrag und Handlese sind Garanten der überragenden Qualität
dieser Weine. Sie dürfen frühestens am 1. September des auf die Ernte folgenden
Jahres verkauft werden.
Deutscher Landwein zählt zu den Weinen mit einer geschützten geografischen
Angabe. Er ist ein umkomplizierter Wein, der typisch seine Region ist. Landwein
wird überwiegend in der trockenen oder halbtrockenen Geschmacksrichtung
angeboten.
Deutscher Wein ohne Herkunftsbezeichnung ersetzt seit der
EU-Weinrechtsänderung vom 1. August 2009 den Begriff „Tafelwein“. Bei Weinen
dieser Güteklasse dürfen neuerdings auch der Jahrgang sowie ausgewählte
Rebsorten auf dem Etikett angegeben werden. Die Qualitätsanforderungen sind
jedoch niedriger als die von Qualitäts- und Prädikatsweinen. Deutscher Wein muss ausschließlich aus heimischem Lesegut von
zugelassenen Rebflächen und Rebsorten stammen. Hierzulande werden im Vergleich
zu anderen Weinbaunationen nur geringe Mengen dieser Güteklasse erzeugt.
(Quelle: http://www.deutscheweine.de) |