Geschmacksrichtungen bei Wein Trocken ist nicht gleich trocken. Der unterschiedliche Gehalt an Restzucker
ist hier bei der Bezeichnung ausschlaggebend. Trocken ist die Bezeichnung für Weine, die fast ganz oder völlig durchgegoren sind, das heißt für Weine mit einem Restzuckergehalt bis höchstens 4 Gramm im Liter. Der Gesetzgeber erlaubt die Bezeichnung trocken darüber hinaus bis zu einem Restzuckergehalt von 9 Gramm, wenn der in g/l Weinsäure ausgedrückte Gesamtsäuregehalt höchstens 2 g/l niedriger ist als der Restzuckergehalt (Formel: Säure + 2 bis zur Höchstgrenze 9). Ein trockener Wein ist nicht gleichbedeutend mit sauer. Er enthält eben nur wenig unvergorenen Zucker. Allerdings schmeckt man bei trockenen Weinen eine höhere Säure eher. Halbtrockene Weine dürfen bis 12 Gramm Restzucker je Liter aufweisen, bzw. bis 18g/l, wenn dabei der Restzuckergehalt den Säuregehalt nicht mehr als 10g übersteigt. (Formel: Säure + 10 bis zur Höchstgrenze 18). Liebliche Weine weisen einen Restzuckergehalt auf, der die für halbtrocken festgelegten Werte übersteigt, aber höchstens 45 g/l erreicht. Die Angabe süß ist ab 45 g/l zulässig. (Quelle: http://www.deutscheweine.de) |